Universitätsarchiv Tübingen
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Dem Akademischen Senat gehörten die Ordinarien der oberen Fakultäten an, die Philosphische Fakultät war bis 1712 auf drei Vertreter und bis 1809 auf drei Stimmen beschränkt. Er war das eigentliche Beschluß- und Verwaltungsorgan der Universität. Daneben bestand das Dekanskollegium, das in dringlichen Angelegenheiten oder solchen minderer Bedeutung entscheiden konnte. In beiden Gremien führte der Universitätssekretär das Protokoll, den Vorsitz führte der Rektor.
Bemerkungen : Die Amtsbücher des Akademischen Senats sind in den Beständen 117 und 117E (Akademisches Rektoramt) sowie 123 (Normalienbuch) überliefert: ¡ 123/1: Normalienbuch 1837-1881 (Akademischer Senat) ¡ 117E/2979: Geschäftstagebuch 1898-1919 (Akademischer Senat)
Stand
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